HTS Logo
HTS Logo
Kontakt
Heimwerker
Partner werden
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Treppenlexikon
Kontakt
Heimwerker
Partner werden
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Treppenlexikon
HTS Holz-Treppen-Stufen

HTS Panknin

Westfalenstr. 6, 58455 Witten

Tel: 02302 / 888485

info@holz-treppen-stufen.de

Produkte

  • Treppen
  • Treppenstufen
  • Ausstellung

Ratgeber

  • Heimwerker
  • Treppenlexikon
  • FAQ
  • Unsere Geschichte

Service

  • Kontakt
  • Ausstellung
  • Partnerschaft
  • Treppen-Konfigurator

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenlöschung

© 2026 HTS Panknin. Alle Rechte vorbehalten.

  1. Home
  2. /Faq
  3. /Brauche ich für mei…

Brauche ich für meine Treppe eine Baugenehmigung?

Kurz und klar beantwortet.

Für den Einbau oder Austausch einer Treppe in einem Wohngebäude benötigen Sie in der Regel keine separate Baugenehmigung. Die Treppe ist Teil des genehmigten Gebäudes und wird im Rahmen der Innenausbauarbeiten errichtet.

Jedoch wichtig: - Ein statischer Nachweis ist für jede tragende Treppe erforderlich – dieser belegt, dass die Konstruktion die auftretenden Lasten sicher aufnimmt - Die Treppe muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und gemäß DIN 18065 (Gebäudetreppen) gefertigt werden - Bei Neubauten ist die Treppe Teil der Baugenehmigung und muss in den Bauzeichnungen enthalten sein

HTS fertigt alle Treppen normenkonform nach DIN 18065 – mit den vorgeschriebenen Mindestmaßen für Laufbreite, Steigungshöhe und Auftrittstiefe. Der statische Nachweis ist in der Leistung enthalten.

Verwandte Lexikon-Einträge

  • DIN 18065
← Zurück zu allen FAQs