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DIN 18065 — Regelwerk-Referenz

Kategorie: Regelwerk-Referenz

Welche Steigungs- und Auftrittsmaße deutsche Treppen einhalten müssen — und warum die Norm zwischen Wohnhaus und öffentlichem Gebäude unterscheidet.

Definition

DIN 18065 trägt den Untertitel „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße" und bildet das normative Fundament für jeden seriösen Treppenbau in Deutschland. Sie legt fest, wie Stufen, Läufe, Podeste und Geländer zu bemessen sind, welche Begriffe verbindlich gelten und welche Grenzmaße eine Treppe einhalten muss, damit sie sicher begehbar ist. Wer in Niedersachsen ein Einfamilienhaus plant oder einen Dachboden ausbaut, bewegt sich automatisch im Geltungsbereich dieser Norm.

Normen & Vorgaben

Die Norm trennt zwei Anwendungsfelder: einerseits Gebäude im Allgemeinen, andererseits Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohneinheiten beziehungsweise Treppen innerhalb einer einzelnen Wohnung. Innerhalb beider Felder wird zusätzlich zwischen bauaufsichtlich notwendigen Treppen, die im Brandfall auch als Fluchtweg dienen, und nicht notwendigen Zusatztreppen unterschieden. Diese Vier-Felder-Logik entscheidet darüber, welche Maße zulässig sind und wie eng die Toleranzen gefasst werden. Ohne die richtige Einordnung lässt sich kein belastbarer Aufriss zeichnen.

Pflege & Hinweise

Für notwendige Treppen im allgemeinen Gebäudebereich schreibt DIN 18065 eine Steigungshöhe zwischen 140 und 190 mm sowie eine Auftrittsbreite von 260 bis 370 mm vor. Im Wohnungsbau mit höchstens zwei Einheiten darf die Steigung 140 bis 200 mm erreichen, der Auftritt 230 bis 370 mm — bei knappem Auftrittsmaß muss die Trittstufe durch Unterschneidung auf einen nutzbaren Wert von 260 mm wachsen. Bei nicht notwendigen Zusatztreppen sind bis zu 210 mm Steigung und 210 mm Auftritt erlaubt, sofern der nutzbare Auftritt durch Untertritt auf 240 mm aufgestockt wird. Bei Wendelstufen verlangt die Norm dort, wo der Lauf am engsten zusammenläuft, mindestens 100 mm nutzbaren Auftritt. Spätestens nach der achtzehnten Steigung verlangt die Norm ein Zwischenpodest, und die lichte Durchgangshöhe darf 200 cm nicht unterschreiten.

Definition

Im Werkstattalltag von HTS ist DIN 18065 keine Theorie, sondern Werkzeug. Wir nehmen die Geschosshöhe millimetergenau auf, prüfen die Deckenöffnung auf Rechtwinkligkeit und legen Steigung und Auftritt so fest, dass die Schrittmaßregel zuverlässig innerhalb des Normfensters landet. Bei einer Geschosshöhe von 275 cm ergibt sich beispielsweise eine Stufenanzahl von 16 mit rund 172 mm Steigung und etwa 290 mm Auftritt — komfortabel zu gehen und normkonform. Daraus folgt eine Lauflinie von rund 4,35 m und ein Neigungswinkel um 30 Grad, also ein typisches Wohnhaus-Maß. Wir kontrollieren Kopffreiheit, Geländerhöhe und Podesttiefe vor jedem Maschinendurchlauf, damit eingestemmte Wangentreppen, Faltwerktreppen und Bolzentreppen aus unserer Fertigung in Niedersachsen die Norm sicher erfüllen. Auch die Mindestlaufbreite — 80 cm bei zwei Wohnungen, 100 cm in allgemeinen Gebäuden — fließt früh in die Konstruktionszeichnung ein. Die Podesttiefe rechnen wir mit der Faustregel „dreimal Auftritt" und passen sie bei abgewinkelten Läufen entsprechend an. Bei Sonderfällen wie Dachausbauten messen wir den schrägen Durchgangsraum bewusst auf 210 cm aus, weil sich der Oberkörper beim Abwärtsgehen vorbeugt und der Kopf sonst gefährlich nahe an Podestunterkanten gerät.

Verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe: Steigung (Stufenhöhe), Auftritt (Treppenauftritt), Schrittmaßregel, Notwendige Treppe, Grenzmaße, Lichte Höhe.

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • In welcher Höhe wird ein Handlauf montiert?
  • Brauche ich für meine Treppe eine Baugenehmigung?
  • Was sind Nebentreppen und Haupttreppen?
  • Wie viele Stufen darf eine Treppe ohne Podest haben?
  • Was ist ein Podest bei einer Treppe?

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