Grenzmaße
Höchst- und Mindestmaße für Treppen nach DIN 18065.
Die DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße" enthält sämtliche Höchst- und Mindestmaße, die beim Bau von Treppen einzuhalten sind. Dazu zählen Steigungshöhen, Auftritte, Laufbreiten, Geländerhöhen und Kopffreiheiten, um einen sicheren und normgerechten Treppenbau zu gewährleisten.
