Steigung (Stufenhöhe) — Bauteil der Lauffläche
Kategorie: Bauteil der Lauffläche
Stufenhöhe und Steigung sind dasselbe Maß — und das wichtigste Scharnier zwischen Geschosshöhe, Schrittformel und dem tatsächlichen Gehgefühl einer Treppe.
HTS-Praxis
Die Steigung — gleichbedeutend mit Stufenhöhe — ist das senkrechte Maß zwischen der Oberkante einer Trittstufe und der Oberkante der nächsthöheren Stufe. Zusammen mit dem Auftritt bildet sie das grundlegende Proportionspaar jeder Treppe: Beide Maße gemeinsam bestimmen den Rhythmus, in dem sich der Körper beim Begehen entfaltet. Eine Treppe mit zu großer Steigung zwingt zu kurzen Schritten mit hohem Kraftaufwand, eine zu flache Steigung erzeugt ein schlurfendes Gangbild, das ebenfalls ermüdet.
In der Praxis ist die Steigung das Ergebnis einer einfachen Rechnung: Die lichte Geschosshöhe — Rohdecke Unterkante bis Fertigfußboden Oberkante des nächsten Stockwerks — wird durch die Anzahl der geplanten Stufen geteilt. Die Anzahl wiederum ergibt sich aus dem verfügbaren Grundrissbereich und dem Auftrittsmaß. Weil Gebäude selten exakt auf runde Stufenzahlen passen, wird die Steigung meist auf halbe Millimeter genau berechnet und alle Stufen erhalten dieselbe Höhe. Abweichungen auch nur im Millimeterbereich über einzelne Stufen führen zu Stolpergefahr — das menschliche Ganggedächtnis registriert die Änderung im Schrittrhythmus.
Normen & Vorgaben
DIN 18065 setzt für notwendige Treppen in Wohngebäuden eine Obergrenze von 19 cm Steigung und eine Untergrenze von 14 cm fest. Nebentreppen zu Keller oder Dachboden dürfen bis 21 cm Steigung aufweisen. Unterhalb von 14 cm entstehen flache Winkelverhältnisse, die das Begehen ebenfalls unkomfortabel machen und den Flächenbedarf stark erhöhen. Der ergonomisch günstige Bereich liegt nach der Bequemlichkeitsregel zwischen 16 und 19 cm.
Die Bequemlichkeitsregel — bekannt als Schrittmaßformel 2 · s + a = 63 cm — verbindet Steigung (s) und Auftritt (a) rechnerisch. Eine Steigung von 17 cm ergibt demnach einen Sollauftritt von 29 cm (2 × 17 + 29 = 63). Diese Formel ist kein Gesetz, sondern eine seit Jahrhunderten bewährte Planungshilfe; DIN 18065 lässt Werte zwischen 60 und 64 cm zu. Das Steigungsverhältnis, also der Quotient aus Steigung und Auftritt, beschreibt die Neigung der Treppenlauflinie und wird im Aufriss sichtbar gemacht.
Bei HTS beginnt jede Neuplanung mit der Aufmaßüberprüfung der tatsächlichen Geschosshöhe — Rohmaß und Fertigmaß klaffen im Bestand oft mehrere Zentimeter auseinander. Aus der geprüften Höhe leiten wir die optimale Stufenanzahl ab und wählen die Steigung so, dass sie mit dem geplanten Auftritt eine Schrittmaßformel zwischen 62 und 64 cm ergibt. Typische Wohnhaustreppen bei HTS laufen mit 16,5 bis 18 cm Steigung und 27 bis 30 cm Auftritt. Bei Setzstufen wird die Stufenhöhe durch die Materialstärke der Setzstufe selbst nicht verändert — die Setzstufe sitzt innerhalb des Steigungsbereichs und erhöht das Außenmaß der Steigung nicht. Alle berechneten Stufenhöhen halten wir in der Werkzeichnung fest, damit Werkstatt und Montage mit identischen Werten arbeiten.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Auftritt (Treppenauftritt), Bequemlichkeitsregel, Steigungsverhältnis, Geschosshöhe, Setzstufe.
