Geschosshöhe — Geometrie-Angabe
Kategorie: Geometrie-Angabe
Aus der Geschosshöhe leitet die Treppenplanung alles ab — Stufenanzahl, Steigung, Podestbedarf. Gemessen wird immer Fertigfußboden zu Fertigfußboden.
Definition
Die Geschosshöhe beschreibt den lotrechten Abstand zwischen dem Oberkante-Fertigfußboden eines Geschosses und dem Oberkante-Fertigfußboden des nächsten darüber- oder darunterliegenden Geschosses. Dieser Wert ist der absolute Ausgangspunkt jeder Treppenplanung: Erst wenn die Geschosshöhe feststeht, lassen sich Stufenanzahl, Steigung und damit die Gesamtlänge des Treppenlaufs verbindlich berechnen. Ohne ein genaues Fertigmaß bleibt jede Vorplanung vorläufig.
Normen & Vorgaben
Im deutschen Wohnungsbau variieren die Geschosshöhen erheblich je nach Baujahr und Gebäudetyp. Gründerzeitbauten und Altbauten bis etwa 1940 haben oft Raumhöhen von 3,00 bis 3,80 m, weil großzügige Deckenhöhen damals als Zeichen von Qualität galten. Neubauten der letzten Jahrzehnte bewegen sich typisch zwischen 2,50 und 2,80 m, gelegentlich auch knapp darunter. Die Rechenlogik der Stufenermittlung ist dabei immer gleich: Die Geschosshöhe wird durch das angestrebte Steigungsmaß dividiert, das Ergebnis ist die erforderliche Stufenzahl. Bei einer Geschosshöhe von 2,80 m und einer Steigung von 175 mm ergibt sich ein Lauf von 16 Stufen — ein angenehmes Steigungsverhältnis, das im Rahmen der Schrittmaßregel für Wohnhaustreppen liegt. Bei deutlich größeren Geschosshöhen, etwa 3,60 m, wächst die Stufenzahl auf 20 oder mehr; da DIN 18065 zusammenhängende Läufe auf 18 Stufen begrenzt, wird ab dieser Schwelle ein Zwischenpodest verpflichtend, was wiederum die Grundrissfläche für die Treppe erheblich vergrößert.
Normativer Rahmen: DIN 18065 regelt für Treppen in Wohngebäuden neben den Grenzmaßen für Steigung und Auftritt auch die maximal zulässige Stufenzahl pro Lauf und die Mindestanforderungen an Podeste. Die Geschosshöhe selbst ist kein genormter Wert — sie ergibt sich aus den bauplanerischen Vorgaben des Gebäudes — doch ihre Konsequenzen für die Treppengeometrie sind durch DIN 18065 vollständig erfasst und müssen eingehalten werden.
Normen & Vorgaben
Bei HTS messen wir für die Treppenplanung immer das Fertigmaß: die Geschosshöhe nach Abschluss sämtlicher Estrich-, Ausgleichs- und Belagsarbeiten auf beiden Etagen. Die Differenz zwischen Rohbaumaß und Fertigmaß beträgt im Wohnungsbau häufig 60 bis 120 mm — wer mit dem Rohmaß rechnet, plant an der Realität vorbei. Beim Aufmaß nehmen wir die Geschosshöhe an mehreren Stellen ab, weil Rohdecken und Estrichlagen selten absolut eben sind. In die Berechnung geht der ungünstigste Messwert ein, also der maximale Abstand, um sicherzustellen, dass nach der Montage keine Stufe zu niedrig ausfällt. Gemäß DIN 18065 dürfen die Steigungsmaße innerhalb eines Laufs um nicht mehr als fünf Millimeter voneinander abweichen — eine Anforderung, die nur mit korrekter Fertigmaß-Grundlage zu erfüllen ist. Wird die Geschosshöhe nachträglich durch einen veränderten Bodenaufbau größer oder kleiner als geplant, muss die Stufenanzahl oder das Steigungsmaß angepasst werden. Solche Änderungen am Rohbaumaß sind nach Beginn der Treppen-Fertigung nicht mehr kostenneutral möglich, weshalb wir die Fertigmaß-Bestätigung als Freigabe-Voraussetzung für den Produktionsstart behandeln.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Steigung (Stufenhöhe), Auftritt (Treppenauftritt), Podest, Kopfhöhe, Zwischenpodest.
