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Bequemlichkeitsregel — Fachsprache im Detail

Kategorie: Fachsprache im Detail

2s + a = 63 cm: Wie eine schlichte Formel das Verhältnis von Steigung und Auftritt auf die natürliche Schrittlänge des Menschen abstimmt.

Definition

Die Bequemlichkeitsregel ist eine ergonomische Faustformel zur Abstimmung von Steigung und Auftritt einer Treppe. Sie lautet: zweimal die Steigung plus der Auftritt soll 63 cm ergeben — kurz 2s + a = 63. Der Wert orientiert sich an der durchschnittlichen Schrittlänge eines erwachsenen Menschen beim ebenen Gehen, die zwischen 59 und 65 cm liegt. Synonyme sind Schrittmaßregel, Komfortformel oder schlicht Schrittmaß-Regel. Der Begriff Bequemlichkeitsregel grenzt sich dabei bewusst von der reinen Sicherheitsformel ab: Sie beschreibt nicht das Minimum, das eine Treppe erfüllen muss, sondern den komfortablen Mittelweg.

Normen & Vorgaben

Das Schrittmaß 2s + a verbindet beide Stufenmaße zu einem einzigen Komfort-Indikator. Beim Hochsteigen legt der Fuß gleichzeitig einen horizontalen Schritt (Auftritt) und eine vertikale Anhebung (Steigung) zurück. Ist die Steigung zu hoch bei zu kurzem Auftritt, wirkt die Treppe anstrengend und steil; ist die Steigung zu niedrig bei großem Auftritt, entstehen unwillkürliche Zwischenschritte. Die Formel hält beide Maße im Gleichgewicht. DIN 18065 legt für Wohngebäude Grenzwerte fest: Steigung zwischen 14 und 21 cm, Auftritt zwischen 23 und 37 cm — aber nicht alle Kombinationen innerhalb dieser Grenzen sind gleich komfortabel. Die Bequemlichkeitsregel filtert aus dem zulässigen Bereich jene Paarungen heraus, die auch langfristig angenehm zu begehen sind.

HTS-Praxis

Zwei Rechenbeispiele verdeutlichen die Bandbreite: Bei einer Steigung von 17 cm und einem Auftritt von 29 cm ergibt sich 2 × 17 + 29 = 63 cm — das gilt als idealer Wert für Haupttreppen in Wohngebäuden. Bei 18 cm Steigung und 27 cm Auftritt liefert die Formel ebenfalls 63 cm, mit etwas steilerer Neigung. Ein Ergebnis zwischen 59 und 65 cm wird in der Praxis noch als bequem eingestuft; darunter wirkt die Treppe flach und unnatürlich, darüber beginnt der Komfort spürbar nachzulassen. Für Nebentreppen — Keller, Dachboden, Speicher — werden Werte bis 66 cm akzeptiert, sofern die DIN-Maximalsteigung von 21 cm nicht überschritten wird.

Pflege & Hinweise

Bei HTS streben wir für Haupttreppen im Wohnbau konsequent ein Schrittmaß zwischen 62 und 64 cm an. Ausgangspunkt ist die Geschosshöhe: Aus ihr ergibt sich nach Festlegung der Stufenanzahl die Steigung, woraus wiederum der Auftritt folgt, der die Bequemlichkeitsregel erfüllt. Weicht die gemessene Geschosshöhe vom Planmaß ab — was in der Praxis häufig vorkommt — passen wir Steigung und Auftritt gemeinsam an, damit das Schrittmaß im Zielkorridor bleibt und gleichzeitig Setzstufe und Auftritt sauber in die Raumgeometrie passen. Das Ergebnis ist eine Treppe, die sich nach wenigen Stufen vertraut anfühlt, ohne dass der Benutzer darüber nachdenken muss.

Verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe: Steigung (Stufenhöhe), Auftritt (Treppenauftritt), Setzstufe, Geschosshöhe, Steigungsverhältnis, DIN 18065.

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