Unterschneidung (Untertritt) — Fachsprache im Detail
Kategorie: Fachsprache im Detail
Wie der kleine Überstand an der Stufenvorderkante die nutzbare Trittfläche vergrößert und welche Mindestmaße bei offenen Treppen gelten.
Definition
Die Unterschneidung, im Treppenbau auch Untertritt genannt und mit dem Kürzel u bezeichnet, beschreibt den waagerechten Überstand der Trittstufenvorderkante über die darunterliegende Setzstufe oder, bei offenen Treppen, über die Vorderkante der nächsttieferen Trittstufe. Sie ist also der Bereich, der beim Blick von oben hinter die Stufenkante zurückspringt und der dem Fuß zusätzliche Auflagefläche schenkt, ohne dass sich die Grundrissfläche der Treppe vergrößert. Der Wert wird in der Aufrissplanung getrennt vom Auftritt geführt und gemeinsam mit Steigung und Stufenstärke maßlich festgelegt.
Einordnung & Relevanz
Im Begehkomfort macht dieses scheinbar kleine Maß einen spürbaren Unterschied. Der Auftritt — also das im Grundriss messbare Maß der Trittstufentiefe — wird zwar nicht rechnerisch um die Unterschneidung ergänzt, optisch und ergonomisch wirkt die Trittfläche aber breiter. Besonders bei steilen Treppen oder gewendelten Bereichen, in denen der Auftritt knapp bemessen ist, sorgt der Untertritt dafür, dass der Fuß sicher aufsetzt und beim Hinaufgehen nicht an die Setzstufe stößt. Bei offenen Treppen ohne Setzstufen ist die Unterschneidung sogar zwingend nötig, damit zwischen den Stufen keine spürbare Lücke entsteht und das Auge die Lauflinie als geschlossenes Band wahrnimmt. Sie wirkt zudem wie eine Schattenkante, die jede Stufe sauber von der nächsten absetzt.
Normen & Vorgaben
Die DIN 18065 regelt die Unterschneidung als bauliche Anforderung. Sie schreibt für offene Treppen ohne Setzstufe einen Überstand von mindestens 30 mm vor, damit der Fuß nicht durchrutschen oder hinter der Stufe fehltreten kann. Bei geschlossenen Treppen darf eine Unterschneidung außerdem einen knappen Auftritt rechnerisch ausgleichen: Liegt der Auftritt unter dem Komfortmaß von 260 mm, ist ein entsprechender Untertritt zulässig, um die nutzbare Trittfläche wieder herzustellen. Damit hilft das Maß auch in beengten Grundrissen, ergonomische Werte einzuhalten, ohne den Treppenlauf länger zu machen.
HTS-Praxis
In der HTS-Werkstatt fertigen wir die Unterschneidung als feste Größe der Stufenkonstruktion. Bei eingestemmten Wangentreppen ergibt sie sich aus der Geometrie der Stufeneinschnitte, bei aufgesattelten Bauarten und Mittelholmtreppen aus der Lage der Trittstufe über dem Holm. Üblich sind bei uns Unterschneidungen zwischen 20 und 40 mm, abhängig von Auftritt, Geschosshöhe und Treppenform. Bei offenen Treppen halten wir grundsätzlich die DIN-Vorgabe ein, oft auch etwas großzügiger, weil der visuelle Effekt überzeugt. Die Stufenvorderkante wird dabei sauber gefräst oder leicht profiliert, damit Unterschneidung und sichtbare Kante eine ruhige, einheitliche Linie über den gesamten Lauf ergeben. Wer renoviert oder einen Belag aufdoppelt, sollte den Untertritt früh mitplanen — bei Renovierungsstufen bestimmt er, wie viel Material vor der alten Setzstufe übersteht und ob das gewohnte Tritterlebnis erhalten bleibt. Auch bei Belagtreppen prüfen wir, dass die neue Stufe an Vorder- und Hinterkante bündig zur darunterliegenden ausläuft.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Auftritt (Treppenauftritt), Stufenvorderkante (Trittkante), Setzstufe, Offene Treppe, Trittfläche, DIN 18065.
