Unterschneidung (Untertritt)
Überstand einer Stufe über die darunterliegende Stufe.
Die Unterschneidung ist der waagerechte Abstand von der Vorderkante einer Stufe bis zur Hinterkante der darunter liegenden Trittfläche. Sie wird nicht zum Auftritt gerechnet, vergrößert aber die nutzbare Trittfläche optisch. Für offene Treppen fordert die DIN 18065 eine Unterschneidung von mindestens 30 mm; bei geschlossenen Treppen darf ein Auftritt von weniger als 260 mm durch eine entsprechende Unterschneidung ausgeglichen werden.
