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Schrittmaßregel — Geometrie-Angabe

Kategorie: Geometrie-Angabe

Warum 17 cm Steigung und 29 cm Auftritt seit Jahrhunderten als ideales Treppenmaß gelten – und wo die Faustformel an ihre Grenze stößt.

HTS-Praxis

Die Schrittmaßregel ist die älteste Bequemlichkeitsformel im Treppenbau und beschreibt das Verhältnis zwischen Steigung (s) und Auftritt (a) so, dass eine Treppe rhythmisch begehbar bleibt. Die Grundgleichung lautet 2 s + a = 63 cm und erlaubt eine Bandbreite von etwa 59 cm bis 65 cm. Synonym wird sie auch als 63-Zentimeter-Regel oder Schrittlängenregel bezeichnet. Hintergrund ist die durchschnittliche Schrittlänge eines Erwachsenen in der Ebene, die genau in diesem Bereich liegt; mit zunehmender Steigung verkürzt sie sich, an einer senkrechten Leiter beträgt sie nur noch rund 315 mm.

Normen & Vorgaben

Im Planungsalltag dient die Regel als schnelle Kontrolle für übliche Wohnungs- und Geschosstreppen mit einem Neigungswinkel zwischen 30° und 37°. In diesem Bereich liefert die Formel realistische Auftrittsbreiten, beispielsweise 17/29 cm oder 18/27 cm. Bei sehr steilen Treppen werden die rechnerischen Auftritte zu schmal, bei sehr flachen zu breit – dort greift man auf die Sinus-Treppenformel oder geometrische Verfahren zurück. Komfortabel begehbar sind Auftritte zwischen 260 mm und 320 mm; außerhalb dieses Korridors wird die Fußabwicklung gestört, und beim Abwärtsgehen droht der Absatz an der Stufenvorderkante hängen zu bleiben. Bauformel und Zahlenwerte sind über Jahrzehnte stabil geblieben, weil sie an der menschlichen Anatomie ausgerichtet sind, nicht an Trends.

Die Schrittmaßregel selbst ist keine Norm, sondern eine handwerkliche Faustformel. Verkehrssichere Grenzwerte regelt die DIN 18065, die für Wohngebäude zulässige Bandbreiten für Steigung und Auftritt sowie Mindestlaufbreiten festlegt. Die Faustformel ergänzt die Norm: Erst aus der Kombination von normgerechten Grenzmaßen und einem ausgewogenen Schrittmaß entsteht eine Treppe, die nicht nur zulässig, sondern auch angenehm zu nutzen ist. Bei barrierearmen Lösungen verschiebt sich der Komfortbereich in Richtung flacherer Steigungen, oft mit Auftritten um 30 cm und Steigungen unter 17 cm.

In der HTS-Werkstatt ist die Schrittmaßregel der erste Schritt jeder Aufmaß-Auswertung. Aus der gemessenen Geschosshöhe und der vorgesehenen Anzahl Steigungen ermitteln wir s, daraus a = 630 − 2 s, und gleichen das Ergebnis mit der vorhandenen Lauflänge und der Deckenöffnung ab. Wir bevorzugen Verhältnisse um 17/29 cm bis 18/28 cm, weil sie sich beim Begehen ruhig und gleichmäßig anfühlen und auch von Kindern oder älteren Menschen sicher gegangen werden. Wenn die nutzbare Lauflänge das ideale Schrittmaß nicht zulässt, sprechen wir das offen an und schlagen Alternativen vor – etwa eine viertelgewendelte Variante, eine andere Stufenanzahl, ein Zwischenpodest oder eine angepasste Deckenöffnung. Bei gewendelten Läufen prüfen wir das Schrittmaß zusätzlich entlang der Lauflinie, weil sich Auftritte zur Innenseite hin verjüngen. So bleibt die Treppe sowohl normkonform als auch bequem in der täglichen Nutzung.

Verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe: Steigungsverhältnis, Bequemlichkeitsregel, Treppenformel, Schrittmaß (Schrittlänge), Sinus-Treppenformel, Neigungswinkel (Treppenneigung).

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Was bedeutet Austrittstufe und Auftrittsbreite?

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