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Schrittmaß (Schrittlänge) — Geometrie-Angabe

Kategorie: Geometrie-Angabe

Wie viele Millimeter macht ein erwachsener Mensch pro Schritt – und warum hängt davon ab, ob eine Treppe wirklich bequem läuft?

Normen & Vorgaben

Das Schrittmaß, oft synonym Schrittlänge genannt, beschreibt die durchschnittliche Distanz, die ein erwachsener Mensch beim ruhigen Gehen auf ebenem Boden zwischen zwei aufeinanderfolgenden Fußauftritten zurücklegt. Übliche Werte liegen zwischen 590 und 650 Millimetern. Dieses physiologische Grundmaß ist die Basis, auf der das Steigungsverhältnis einer Treppe rechnerisch hergeleitet wird. Wer Stufen so dimensioniert, dass sie zur natürlichen Schrittlänge passen, erhält Treppen, die ohne Stocken oder Trippeln begangen werden können – das Auge nimmt einen gleichmäßigen Rhythmus wahr, der Fuß findet jede Stufe ohne bewussten Blick.

HTS-Praxis

In der Praxis verkürzt sich der Schritt, sobald der Untergrund ansteigt. An einer steil angelehnten oder senkrecht stehenden Leiter sinkt das Maß auf rund 315 Millimeter, hier spricht man von Schritthöhe. Zwischen Ebene und Leiter liegt das gesamte Spektrum, in dem sich Treppen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln bewegen. Aus diesem physiologischen Zusammenhang lassen sich Auftritt und Steigung rechnerisch oder zeichnerisch ableiten – etwa über die klassische Schrittmaßregel, über die Bequemlichkeits- und Sicherheitsregel oder über die Sinus-Treppenformel für sehr flache und sehr steile Verhältnisse. Das Schrittmaß ist damit kein Selbstzweck, sondern der Rechenwert, der den Komfort einer Treppe physikalisch greifbar macht. Auch das Verziehen gewendelter Läufe entlang der Lauflinie folgt diesem Prinzip, denn der Auftritt darf in der Mitte des Laufes nicht so weit schrumpfen, dass das Schrittmaß zusammenbricht.

Die maßgebliche Norm im Wohnungsbau ist DIN 18065. Sie legt Grenzwerte für Auftritt und Steigung fest und definiert, in welchem Korridor sich das Steigungsverhältnis bewegen darf. Das Schrittmaß selbst ist dort kein normierter Einzelwert, sondern die anerkannte physiologische Bezugsgröße, aus der die Regelwerte hergeleitet werden. Für barrierefreie Treppen gelten zusätzlich die Anforderungen der DIN 18040, die das Spektrum der zulässigen Verhältnisse weiter eingrenzt und auf eine flachere, gleichmäßigere Begehung hin ausgerichtet ist.

In der täglichen Werkstattarbeit prüft HTS jedes Steigungsverhältnis gegen ein Schrittmaß von rund 630 Millimetern als Mittelwert. Ergibt die Geschosshöhe geteilt durch die Stufenanzahl beispielsweise eine Steigung von 17 bis 18 Zentimetern, peilen wir einen Auftritt an, der zusammen mit der doppelten Steigung sauber im 590- bis 650-Millimeter-Korridor landet. Bei engen Grundrissen, gewendelten Läufen oder Raumspartreppen weichen wir bewusst nach unten ab, halten aber die Sicherheitsregel ein, damit der Fuß auf jeder Stufe stabil aufsetzt. Wir berechnen das Schrittmaß individuell pro Treppe – nicht aus einer Tabelle übernommen, sondern auf das tatsächliche Aufmaß, die Nutzergruppe und die Geschosshöhe abgestimmt. Bei Familien mit Kindern oder älteren Bewohnern ziehen wir das Verhältnis bewusst flacher, bei reinen Nebentreppen darf es steiler werden. Schon in der Beratung zeigen wir am Aufriss, wie sich das Schrittmaß über die ganze Lauflänge verhält und ob die Treppe wirklich rhythmisch zu begehen ist. So wird aus dem reinen Rechenwert ein konkretes Komfort-Versprechen, das sich beim ersten Probegehen sofort bestätigt.

Verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe: Schrittmaßregel, Bequemlichkeitsregel, Steigungsverhältnis, Treppenformel, Sinus-Treppenformel, Neigungswinkel (Treppenneigung).

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