Treppenformel — Fachsprache im Detail
Kategorie: Fachsprache im Detail
Schrittmaßregel, Sicherheitsregel und Bequemlichkeitsregel im Zusammenspiel: wie aus Geschosshöhe und Lauflänge ein bequemes Stufenmaß entsteht.
Definition
Treppenformeln sind die rechnerischen Regeln, mit denen das Steigungsverhältnis einer Treppe so abgestimmt wird, dass sie sich angenehm und sicher begehen lässt. Den Kern bilden drei klassische Ansätze: die Schrittmaßregel, die Sicherheitsregel und die Bequemlichkeitsregel. Sie verbinden Steigungshöhe und Auftrittbreite über die durchschnittliche Schrittlänge des Menschen miteinander. Daraus entsteht ein Werkzeugkasten, mit dem Planer und Treppenbauer aus einer gegebenen Geschosshöhe und Lauflänge ein stimmiges Stufenmaß ableiten können.
Normen & Vorgaben
In der Praxis bestimmt die Treppenformel, ob eine Treppe später als bequem oder anstrengend empfunden wird. Maßgeblich ist meist die Schrittmaßregel mit dem Ansatz 2 mal Steigungshöhe plus 1 Auftrittbreite gleich rund 630 Millimeter, mit einem Spielraum von 590 bis 650 Millimetern. Der zugehörige Neigungswinkel liegt zwischen 30 und 37 Grad. Bei sehr flachen oder sehr steilen Treppen stößt diese Grundregel an ihre Grenzen, weil bei niedrigen Steigungen die Auftritte zu breit und bei hohen zu schmal werden. Hier hilft die Sinus-Treppenformel, die zu jeder gewählten Auftrittbreite drei Steigungswerte (Minimum, Normalmaß und Maximum) liefert und so auch flache Außentreppen und steile Geschosstreppen abdeckt. Ergänzend dienen die Sicherheitsregel mit Steigungshöhe plus Auftrittbreite gleich etwa 460 Millimeter und die Bequemlichkeitsregel mit Auftrittbreite minus Steigungshöhe gleich etwa 120 Millimeter als Plausibilitätscheck für die Schrittmaßregel.
Verbindlicher Bezugsrahmen für die Verkehrssicherheit ist die DIN 18065 zu Gebäudetreppen mit ihren Begriffen, Messregeln und Hauptmaßen. Sie definiert zulässige Bereiche für Steigung und Auftritt und bildet damit den normativen Hintergrund, vor dem die Schrittmaßregel angewendet wird. Praktisch bedeutet das: Auftritte unter 260 und über 320 Millimetern lassen sich nicht mehr ohne Fußabwicklung begehen, weil der Fuß nicht voll aufgesetzt werden kann oder beim Abwärtsgehen die Ferse an der Stufenvorderkante hängen bleibt. Die Treppenformel ist also nicht nur Komfortrechnung, sondern auch ein Werkzeug, um die normativen Anforderungen rechnerisch sauber einzuhalten.
HTS-Praxis
Bei HTS legen wir die Treppenformel früh in der Planung an. Aus der gemessenen Geschosshöhe ermitteln wir die Anzahl der Steigungen, daraus die exakte Steigungshöhe und über die Schrittmaßregel die passende Auftrittbreite. Üblich sind im Wohnungsbau Steigungen um 17 bis 18 Zentimeter und Auftritte um 27 bis 29 Zentimeter, je nach verfügbarer Lauflänge und Deckenöffnung. Bei beengten Grundrissen, etwa für Spitzboden oder Nebentreppen, prüfen wir die Sinus-Treppenformel, um steilere Verhältnisse rechnerisch abzusichern, ohne den Komfort unnötig zu verlieren. Am Ende stehen Stufen aus Eiche, Buche oder Esche, die sauber zur berechneten Lauflinie passen. Vor der Fertigung übertragen wir alle Maße in unsere CAD-Planung, damit Wangen, Setzstufen und Krümmlinge ohne Nacharbeit zueinander finden. Auch das Steigungsdreieck zeichnen wir maßstäblich, um die Lauflinie und die Wendelung zu kontrollieren, bevor irgendein Holz gesägt wird.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Schrittmaßregel, Bequemlichkeitsregel, Sinus-Treppenformel, Steigungsverhältnis, Steigung (Stufenhöhe), Auftrittbreite.
