Treppenformel
Übergeordneter Begriff für die Berechnungsregeln bequemer Treppen.
Unter Treppenformeln versteht man die drei klassischen Regeln zur Berechnung eines komfortablen Steigungsverhältnisses: Die Schrittmaßregel (2S + A ≈ 63 cm), die Sicherheitsregel (S + A ≈ 46 cm) und die Bequemlichkeitsregel (A − S ≈ 12 cm). Die Schrittmaßregel ist die gebräuchlichste und Grundlage der DIN 18065. Alle drei Formeln basieren auf der durchschnittlichen Schrittlänge des Menschen und helfen, Treppen zu planen, die sicher und angenehm zu begehen sind.
