Feuerhemmende Treppe
Treppen mit mittlerer Feuerwiderstandsdauer (F30/F60).
Feuerhemmende Treppen (F30, F60) können aus Beton oder, bei ausreichendem Querschnitt, auch aus brennbarem Holz wie Eiche bestehen. Sie verhindern die Brandausbreitung für 30 bzw. 60 Minuten und behalten dabei ihre Standfestigkeit. Solche Treppen sind in Gebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen üblich.
