Barrierefreiheit
Gestaltung von Treppen ohne Hindernisse für Menschen mit Einschränkungen.
Barrierefreiheit beschreibt die Planung von Treppen mit dem Ziel, auch mobilitätseingeschränkten Personen eine sichere Nutzung zu ermöglichen. Im Treppenbau bedeutet dies ausreichend breite Stufen, niedrige Steigungen, rutschhemmende Beläge, kontrastierende Stufenkantenmarkierungen und Handläufe auf beiden Seiten. Die DIN 18040-1 (öffentliche Gebäude) und DIN 18040-2 (Wohnungen) definieren die konkreten Anforderungen für barrierefreies Bauen.
