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DIN 18040 — Regelwerk-Referenz

Kategorie: Regelwerk-Referenz

Welche Treppenmaße, Handlaufführungen und Kontraste fordert die Norm für barrierefreies Bauen — und wo greift sie in der Praxis tatsächlich?

Definition

Die DIN 18040 ist die deutsche Norm für barrierefreies Bauen und beschreibt, wie Gebäude, Verkehrsflächen und einzelne Bauteile so geplant werden, dass sie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Sehbehinderung oder anderen Einschränkungen nutzbar sind. Sie gliedert sich in mehrere Teile: Teil 1 betrifft öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 Wohnungen. Für Treppen formuliert die Norm Anforderungen an Steigung, Handläufe, Stufenkanten und Belag, die deutlich strenger ausfallen als die allgemeinen Vorgaben für gewöhnliche Wohngebäude.

Normen & Vorgaben

In der Planungspraxis wird die DIN 18040 immer dann relevant, wenn ein Bauvorhaben ausdrücklich als barrierefrei gelten soll oder wenn die jeweilige Landesbauordnung die Norm ganz oder teilweise eingeführt hat. Das betrifft öffentliche Gebäude, größere Wohnanlagen sowie geförderte Bauvorhaben, zunehmend aber auch private Häuser, in denen langfristig altersgerecht oder rollstuhlgerecht gewohnt werden soll. Sie grenzt sich von der allgemeinen Treppennorm ab, indem sie nicht nur Mindestmaße der Geometrie regelt, sondern zusätzlich sensorische und ergonomische Aspekte aufgreift — etwa visuelle Kontraste, ertastbare Kanten und durchgehende Handlaufführung. In Kombination mit der bauaufsichtlichen Treppennorm entsteht so ein Anforderungsprofil, das Treppen nicht nur tragsicher, sondern auch im Alltag verlässlich nutzbar macht.

Pflege & Hinweise

Für Treppen fordert die Norm unter anderem beidseitige Handläufe, die spürbar über den Treppenlauf hinausragen, kontrastreiche Markierungen an den Stufenkanten, eine begrenzte Steigung sowie rutschhemmende Beläge. Die Handläufe sollen ergonomisch greifbar sein, ohne Unterbrechung über den gesamten Lauf laufen und dürfen nicht abrupt enden. Die Vorgaben gelten für Neubauten und wesentliche Umbauten; Bestandsbauten werden in der Regel nur dann angepasst, wenn ohnehin größere bauliche Eingriffe anstehen. Welche Teile der Norm verbindlich sind, ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung — die DIN allein ist noch kein Baurecht, sondern wird erst durch öffentliche Einführung als technische Baubestimmung verbindlich.

HTS-Praxis

Wir bei HTS planen barrierefreie Holztreppen so, dass die Anforderungen der Norm konstruktiv mitgedacht werden, ohne dass die Treppe technisch oder klinisch wirkt. Beidseitige Handläufe werden mit ergonomisch geformtem Querschnitt gefertigt und über Antritt und Austritt hinausgeführt; an Übergängen arbeiten wir mit weichen Rundungen statt offener Enden, sodass die Hand sicher geführt bleibt. Stufenkanten erhalten auf Wunsch farblich abgesetzte Markierungen oder eingelassene Profile, die sowohl den optischen Kontrast als auch die Rutschhemmung verbessern. Die Steigung legen wir flacher an als bei einer üblichen Wohnhaustreppe, was meist eine größere Lauflänge und damit eine sorgfältige Treppenplanung im Vorfeld erfordert. Setzstufen, Belag und Oberfläche stimmen wir auf den Nutzungskontext ab — von matt geölter Eiche bis zu strukturierten Oberflächen mit hoher Trittsicherheit. So entsteht eine Treppe, die normgerecht, langlebig und gleichzeitig wohnlich ist.

Verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe: Barrierefreiheit, Behindertengerechte Treppe, Handlauf, Rutschhemmung, Steigung (Stufenhöhe), DIN 18065.

Weiterlesen

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