Behindertengerechte Treppe — Grundriss-Variante
Kategorie: Grundriss-Variante
DIN 18040 schreibt mehr vor als nur ein breiteres Geländer — welche Maße, Kontraste und Details eine Treppe wirklich barrierefrei machen.
Normen & Vorgaben
Eine behindertengerechte Treppe — im Fachjargon auch barrierefreie Treppe genannt — ist so dimensioniert und ausgestattet, dass sie von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Sehschwäche oder verminderter Griffkraft ohne erhöhtes Sturzrisiko begangen werden kann. Sie ersetzt keinen Aufzug, macht aber den Weg zwischen Geschossen für gehfähige Menschen mit Einschränkungen deutlich sicherer als eine konventionelle Wohnhaustreppe. In Planung und Baurecht begegnet man dem Begriff gleichwertig neben Barrierefreiheit, behindertengerecht und DIN-18040-Treppe.
HTS-Praxis
Die maßgebliche Grundlage ist DIN 18040, die zwischen öffentlich zugänglichen Gebäuden (Teil 1) und Wohngebäuden (Teil 2) unterscheidet. Für beide Anwendungsfälle legt die Norm aufeinander abgestimmte Mindestmaße fest. Die Steigung darf höchstens 17 cm betragen, der Auftritt muss mindestens 28 cm tief sein — daraus ergibt sich ein Schrittmaß um 62 cm, das auch für Menschen mit kurzem Schritttempo gut funktioniert. Die nutzbare Laufbreite beträgt mindestens 100 cm, in öffentlichen Gebäuden 120 cm. Beidseitige Handläufe sind zwingend vorgeschrieben; sie werden jeweils 30 cm über Antritt und Austritt hinausgeführt, damit die Orientierung auch auf dem Podest erhalten bleibt. Die Handlaufhöhe liegt bei 85 cm, ergänzend zum normalen Geländerabschluss auf 90 cm. Stufenvorderkanten werden farblich kontrastierend hervorgehoben, damit sehbeeinträchtigte Personen jede einzelne Stufe eindeutig wahrnehmen können. Ausladungen an der Vorderkante über 2 cm sind zu vermeiden, weil vorstehende Nasen als Stolperfalle wirken. Die Treppenbeleuchtung soll mindestens 200 Lux erreichen und blendfrei ausgeführt werden, damit Tiefenwahrnehmung und Kontrasterkennung nicht durch Schlagschatten beeinträchtigt werden.
Normen & Vorgaben
DIN 18040 hat empfehlenden Charakter als technische Norm, wird aber durch Landesbauordnungen und Förderbedingungen in vielen Fällen verbindlich. In Gebäuden mit Publikumsverkehr, in öffentlich geförderten Wohnbauten und in Sonderbauten ist die Einhaltung bauordnungsrechtlich gefordert. Im privaten Einfamilienhausbau gilt sie nicht automatisch, wird aber bei Neubauprojekten mit Blick auf lebenslanges Wohnen im eigenen Heim freiwillig zunehmend berücksichtigt — insbesondere wenn absehbar ist, dass die Bewohner die Treppe auch im Alter täglich nutzen werden.
Pflege & Hinweise
Bei HTS planen und fertigen wir barrierefreie Treppen als Sondervariante auf Anfrage. Der Mehraufwand gegenüber einer Standardtreppe entsteht hauptsächlich durch das beidseitige Geländer mit verlängerten Handlaufausläufern, die etwas breiteren Konstruktionsmaße sowie die kontrastierenden Stufenvorderkanten, die wir als aufgeleimten Kontraststreifen oder gefräste Einlage in einer kontrastreichen Holzart ausführen. Eiche, Buche und Esche lassen sich in den geforderten Kontraststärken gut bearbeiten und kombinieren. Bei öffentlichen Projekten stimmen wir alle DIN-18040-relevanten Maße frühzeitig mit Architekt und Bauleitung ab, damit keine Korrekturen auf der Baustelle anfallen. Kindersicherheit und barrierefreie Ausführung schließen sich bei richtiger Planung nicht aus — beidseitige Handläufe und eng stehende Geländerstäbe mit einem Abstand unter 12 cm erfüllen beide Anforderungen gleichzeitig und ohne Kompromisse.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Handlauf, Kindersicherheit, Geländer, Auftritt (Treppenauftritt), Steigung (Stufenhöhe), Barrierefreiheit.
