Geländer
Absturzsicherung und Führungselement an Treppen.
Geländer dienen der Absturzsicherung und bieten zugleich Halt beim Begehen einer Treppe. Ein Geländer besteht aus Handlauf, Pfosten und einer Geländerfüllung (Stäbe, Glas oder Reeling). Die Maße wie Geländerhöhe (mindestens 90 cm bei Wohngebäuden) und Abstand der Geländerstäbe (maximal 12 cm) sind durch die DIN 18065 und Landesbauordnungen vorgegeben.
