Treppenauge — Fachsprache im Detail
Kategorie: Fachsprache im Detail
Die vertikale Öffnung im Innern einer gewendelten Treppe — Lichtquelle, Blickachse und zugleich absturzsichernde Pflichtzone nach DIN 18065.
Definition
Das Treppenauge ist die durchgehende vertikale Öffnung in der Mitte einer gewendelten oder spindelförmigen Treppe. Durch diese Öffnung fällt der Blick von jedem Stockwerk aus nach oben oder unten, und Tageslicht kann von der Decke bis ins Erdgeschoss wandern. Bei einer Wendeltreppe mit Spindel liegt das Treppenauge als schmaler Ringspalt zwischen Innenwange und Spindel; bei einer freistehenden Wendeltreppe ohne Spindel bildet es eine kreisförmige Öffnung; bei einer viertel- oder halbgewendelten Wangentreppe ist es die eckige Freifläche zwischen den gegenüberliegenden Wangen auf beiden Seiten des Richtungswechsels.
Einordnung & Relevanz
Das Treppenauge übernimmt im Gebäude mehrere Rollen gleichzeitig. Als Lichtkanal leitet es Tageslicht in tiefere Geschosse, sodass der Aufwand für künstliche Treppenbeleuchtung sinkt. Als Blickachse schafft es visuelle Tiefe und lässt den Treppenraum weiträumiger wirken, als es die Grundrissfläche vermuten ließe. Praktisch ermöglicht ein ausreichend dimensioniertes Treppenauge zudem den Transport langer oder sperriger Gegenstände durch den Liftbereich — bei einem zu kleinen Auge scheitert mancher Möbeltransport an der Wendelung. In repräsentativen Treppenhäusern wird das Treppenauge als bewusstes Gestaltungsmittel eingesetzt: ein Kronleuchter, der von oben durch alle Geschosse hängt, oder eine freitragende Innenspindel aus Edelstahl ziehen den Blick gezielt nach oben und verleihen dem Raum eine vertikale Geste. Die Breite des Auges bestimmt außerdem, welcher Innendurchmesser für den Handlauf an der Innenseite zur Verfügung steht und ob dort ein Krümmling entlanggeführt werden kann.
Normen & Vorgaben
DIN 18065 regelt, dass bei gewendelten Treppen die Auftrittbreite an der Lauflinie auch im Wendelbereich die Mindestmaße einhalten muss — die Dimensionierung des Treppenauges ist damit direkt mit dem zulässigen Steigungsmaß verknüpft. Öffnungen mit einer lichten Weite von mehr als zehn Zentimetern gelten als absturzsicherungspflichtig. Das Treppenauge ist daher grundsätzlich mit einem Geländer oder einer geschlossenen Umwehrung zu sichern. Die erforderliche Geländerhöhe richtet sich nach der Absturzhöhe: in Wohngebäuden mindestens 90 Zentimeter, in öffentlich zugänglichen Bereichen mindestens 110 Zentimeter. Wo Kinder im Haushalt leben, kommen zusätzlich die Anforderungen an die Kindersicherheit hinzu — Stababstände unter zwölf Zentimetern und keine horizontal greifbaren Sprossen, die als Kletterhilfe dienen könnten.
HTS-Praxis
Bei HTS bestimmt das Treppenauge maßgeblich den Grundriss der gewendelten Treppe. Wir planen die Augenbreite so, dass die Lauflinie den vorgeschriebenen Mindestauftritt einhält und gleichzeitig das Verhältnis von Innendurchmesser zu Außenradius optisch ausgewogen wirkt. Die Geländerfüllung rund um das Treppenauge — Holzstäbe, Edelstahlstäbe oder Verbundsicherheitsglas — wählen wir in Abstimmung mit der Gesamtoptik der Treppe und den Anforderungen an die Kindersicherheit. Glas als Füllung macht das Auge optisch besonders durchlässig und verstärkt den Tiefeneffekt; Holzstäbe fügen sich harmonischer in eine klassische Massivholztreppe ein. Bei der Innen-Handlaufführung rund um das Treppenauge setzen wir in der Regel einen Krümmling ein, der der Kreisform des Auges folgt und so einen griffsicheren, lückenlosen Handlauf gewährleistet.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Absturzhöhe, Absturzsicherung, Geländer, Kindersicherheit, Wendeltreppe mit Treppenauge, Krümmling.
