Treppenauge
Freier Luftraum in der Mitte einer Treppenanlage.
Als Treppenauge bezeichnet man den freien Luftraum, der von Treppenläufen, Podesten und Geländern umschlossen wird. In mehrgeschossigen Treppenhäusern gelten besondere Anforderungen an die Geländerhöhe entlang des Treppenauges; bei Absturzhöhen über 12 m muss das Geländer am Podest mindestens 110 cm hoch sein.
