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Absturzhöhe — Geometrie-Angabe

Kategorie: Geometrie-Angabe

Wie weit kann man im Sturzfall fallen? Die Antwort entscheidet über Geländerhöhe, Umwehrungsstabilität und Sicherungspflicht am Treppenlauf.

Definition

Die Absturzhöhe bezeichnet den lotrechten Abstand zwischen einer begehbaren Fläche und der nächsten tieferen Ebene, auf die ein Mensch im Sturzfall fallen könnte. Gemessen wird vom Standpunkt – etwa der Treppenstufenkante, dem Podest oder der Geländerbrüstung – bis zum nächsten festen Aufprallniveau. Synonym taucht der Begriff Fallhöhe auf. Sie ist damit kein konstruktives, sondern ein sicherheitsrelevantes Maß und die zentrale Kenngröße für die Bemessung von Brüstungen, Geländern und Umwehrungen an offenen Treppenseiten, Galerien und Deckenöffnungen.

Einordnung & Relevanz

Im Treppenbau entscheidet die Absturzhöhe darüber, wie hoch ein Geländer oder Handlauf mindestens ausgeführt sein muss und ob eine Absturzsicherung überhaupt zwingend ist. Maßgeblich ist nicht die einzelne Stufenhöhe, sondern die gesamte freie Fallstrecke neben Treppenlauf, Podest oder Treppenauge. Bereits geringe Höhenunterschiede ab etwa einem Meter werden in vielen Bauordnungen als sicherungspflichtig eingestuft. Mit zunehmender Höhe steigen auch die Anforderungen an die Höhe der Umwehrung, an die Stabilität der Geländerfüllung und an den maximal zulässigen Stababstand. In der Planung wird die Absturzhöhe deshalb früh ermittelt, weil sie die Konstruktion von Brüstung, Pfosten und Handlauf direkt prägt – noch vor der Wahl des Materials oder der Optik.

HTS-Praxis

Die rechtliche Grundlage für die Geländerhöhe in Abhängigkeit von der Absturzhöhe liefert in Deutschland DIN 18065 für Treppen in Wohngebäuden zusammen mit der jeweiligen Landesbauordnung. Üblich ist eine zweistufige Staffelung: bis zu einer Absturzhöhe von zwölf Metern genügt im Wohnbau üblicherweise ein Geländer von neunzig Zentimetern, oberhalb dieser Schwelle werden mindestens einhundertzehn Zentimeter gefordert. Für barrierefreie und öffentlich zugängliche Bereiche kommen ergänzend die Vorgaben aus DIN 18040 hinzu. Die genauen Werte hängen von Nutzung, Gebäudeklasse und örtlicher Bauordnung ab; sie werden für jedes Projekt einzeln geprüft, weil Sonderfälle wie Galerien oder Treppenaugen abweichende Anforderungen auslösen können.

Pflege & Hinweise

Bei HTS prüfen wir die Absturzhöhe schon beim Aufmaß, weil Treppenposition, Deckenausschnitt und Galeriekanten zusammen entscheiden, wo ein Geländer pflichtig wird und wie hoch es ausfällt. Im Bestand variieren Höhen oft kleinteilig – etwa wenn Decke, Estrich und Fertigfußboden nicht plan zueinander liegen. Wir messen daher von Oberkante Fertigboden bis zum tiefsten Aufprallpunkt und nicht vom Rohbau. Die ermittelten Werte fließen in die Werkplanung der Geländer und Pfosten ein und bestimmen die Wahl der Verankerung in Treppenwange, Stufe oder Bodenplatte. So bleibt die Geländerhöhe über die gesamte Lauflinie konstant und entspricht der ermittelten Absturzhöhe. Für Wohnhäuser fertigen wir Geländer in Eiche, Buche und Esche, oft kombiniert mit Edelstahlstäben oder Verbundsicherheitsglas. Auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung mit Architekt oder Bauleitung, damit die geforderte Höhe der Umwehrung nicht erst auf der Baustelle nachjustiert werden muss.

Verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe: Absturzsicherung, Geländerhöhe, Umwehrung, Brüstungsgeländer, DIN 18065, Treppenauge.

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