Umwehrung — Fachsprache im Detail
Kategorie: Fachsprache im Detail
Welche Brüstungs- und Geländerhöhen Pflicht sind, wann eine Glaswand reicht — und wie HTS Holz, Edelstahl und VSG zur Umwehrung kombiniert.
Definition
Die Umwehrung ist der baurechtliche Oberbegriff für alle Bauteile, die an Treppen, Podesten, Galerien und offenen Geschossdecken einen Absturz verhindern. Synonyme im allgemeinen Sprachgebrauch sind Absturzsicherung oder vereinfachend Sicherungsbauteil. Unter den Begriff fallen klassische Geländer mit Pfosten und Füllung, gemauerte oder massive Brüstungen, Brüstungsgeländer als Kombination aus beiden Bauformen sowie geschlossene Wandflächen, die denselben Zweck erfüllen. Die Umwehrung ist damit kein einzelnes Bauteil, sondern eine Funktionsbeschreibung.
Einordnung & Relevanz
Praktisch relevant wird die Umwehrung überall dort, wo eine bestimmte Absturzhöhe überschritten wird, ab der die Landesbauordnungen eine Sicherung verlangen. In den meisten Bundesländern liegt diese Schwelle bei einem Meter, in Bayern bereits bei 50 cm. Im Treppenbau betrifft das vor allem die Freiseiten der Läufe, das Treppenauge bei mehrläufigen Anlagen, Podestkanten und den oberen Austritt ins Geschoss. Begrifflich grenzt sich die Umwehrung vom reinen Geländer ab, weil sie auch nicht-skelettierte Lösungen wie massive Brüstungen, Mauervorsprünge oder rahmenlose Glaswände umfasst. Bei der Planung entscheidet sich am Übergang zwischen Lauf und angrenzender Decke meist, welche Form gewählt wird — und damit, wie offen oder geschlossen das Treppenhaus später wirkt. Auch die Statik der angrenzenden Bauteile spielt mit hinein.
Normen & Vorgaben
Maßgebend sind die jeweilige Landesbauordnung und für Treppen ergänzend DIN 18065. Die geforderte Höhe richtet sich nach der Absturzhöhe und der Gebäudenutzung. Bis 12 m Absturzhöhe gelten in Wohngebäuden mindestens 90 cm, in Arbeitsstätten 100 cm. Liegt die Absturzhöhe darüber, sind 110 cm einzuhalten. Gemessen wird über der Stufenvorderkante. In Bauten mit Kindern, etwa Kindergärten, Schulen oder Jugendherbergen, gelten verschärfte Anforderungen an die Füllung: Der Abstand vertikaler Stäbe darf 12 cm nicht überschreiten, ein Würfel mit 15 cm Kantenlänge darf nirgends durchgeschoben werden, und waagrechte Elemente, die einen Leitereffekt begünstigen würden, sind dort unzulässig.
HTS-Praxis
In unserer Werkstatt fertigen wir die Umwehrung passend zur Treppe und zum Wohnumfeld. Üblich sind bei HTS Konstruktionen aus geschlossenen Wangen oder schlanken Pfosten in Eiche, Buche oder Esche, kombiniert mit vertikalen Holzstäben, Edelstahlfüllstäben oder rahmenlosen Scheiben aus Verbundsicherheitsglas. Die Höhe stimmen wir auf den jeweiligen Fall ab — 90 cm im Standard-Wohnhaus, 100 oder 110 cm bei Galerien mit größerer Absturzhöhe. Den Handlauf führen wir durchgehend bis in Antritt- und Austrittpfosten und schließen ihn an einen Wandhandlauf an, sofern die Treppe an einer Seite anliegt. Oberflächen werden gewachst, geölt oder lackiert, damit Geländer und Stufen eine optische Einheit bilden. Massivholzpfosten verschrauben wir verdeckt mit der Treppenkonstruktion oder dem Rohbau, damit die Umwehrung dauerhaft steif bleibt und sich auch nach Jahren nicht lockert. Bei Bedarf zeichnen wir die Geländerführung im Aufmaß vorab in den Grundriss ein.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Absturzsicherung, Geländer, Brüstungsgeländer, Geländerhöhe, Handlauf, DIN 18065.
