Geländerhöhe — Umwehrung & Absturzschutz
Kategorie: Umwehrung & Absturzschutz
Wie hoch muss ein Treppengeländer wirklich sein – und ab wann reichen 90 cm nicht mehr aus? Ein Blick auf Maße, Regeln und Praxis.
Definition
Die Geländerhöhe bezeichnet das senkrechte Maß zwischen der Stufenvorderkante beziehungsweise der angrenzenden Standfläche und der Oberkante des Handlaufs. Synonym wird sie auch als Treppengeländerhöhe bezeichnet. Sie ist eines der wichtigsten Sicherheitsmaße einer Treppe, weil sie zusammen mit Füllung und Pfosten den Schutz gegen seitlichen Absturz bestimmt. Gemessen wird immer lotrecht – schräge Messungen entlang des Geländerverlaufs sind unzulässig, weil sie scheinbar höhere Werte erzeugen und das tatsächliche Schutzniveau verfälschen.
Pflege & Hinweise
In der Praxis steuert die Geländerhöhe, ob ein Aufbau als Absturzsicherung anerkannt wird oder nur als gestalterisches Element gilt. Maßgeblich ist die Absturzhöhe an der Freiseite des Treppenlaufs: Sie entscheidet, welche Mindesthöhe gefordert ist. Die Werte unterscheiden sich zwischen Wohnnutzung und Arbeitsstätten und steigen mit zunehmender Tiefe des angrenzenden Raums oder Treppenauges. Auch die Position des Geländers spielt eine Rolle – steht es seitlich nah am Lauf, also nicht weiter als sechs Zentimeter vom Treppenlauf entfernt, wird der Untergurt rechnerisch tiefer geführt, damit kein Spalt unter der Stufenflucht entsteht. So bleibt die schützende Linie auch dort lückenlos, wo das Auge sie kaum wahrnimmt. Ergänzend gehört zur Beurteilung die Frage, ob ein zusätzlicher tiefer liegender Handlauf nötig ist, etwa wenn das Geländer ungewöhnlich hoch sitzt.
Normen & Vorgaben
Die maßgebliche Norm ist die DIN 18065. Sie verlangt bei Wohngebäuden bis 12 m Absturzhöhe mindestens 90 cm Geländerhöhe, in Arbeitsstätten 100 cm und bei Absturzhöhen über 12 m für alle Gebäudearten 110 cm. Über die Landesbauordnungen wird die Pflicht zur Absturzsicherung ab 100 cm Absturzhöhe geregelt – Bayern setzt die Schwelle niedriger an. Für Kindereinrichtungen gelten verschärfte Anforderungen: Stababstände von höchstens 12 cm, kein Leitereffekt durch waagerechte Querstreben und ein 15-cm-Würfel, der unter dem Geländer nicht durchpassen darf. Diese Werte stehen direkt im Normtext und sind keine Auslegungssache; im Zweifel orientieren wir uns immer am strengeren Wert.
HTS-Praxis
In unserer täglichen Arbeit fertigt HTS Geländer aus massiver Eiche, Buche, Esche oder Ahorn, oft kombiniert mit Edelstahlstäben oder Glasfüllung. Holzhandläufe haben bei runden Querschnitten typischerweise rund 48 mm Durchmesser, bei rechteckigen Profilen 40 bis 60 mm Greifbreite – schmaler wird es nur, wenn der Handlauf reiner Wandhandlauf ohne Tragfunktion bleibt. Pfosten setzen wir je nach Statik in 70 mm bis 90 mm Stärke, Füllstäbe meist mit 12 bis 14 mm Querschnitt im Abstand von höchstens 12 cm. Beim Aufmaß prüfen wir die Geländerhöhe lotrecht über der Stufenvorderkante und gleichen Antritt, Austritt und Geschosspodest sauber ab, damit der Handlauf durchgehend in derselben Höhe verläuft und an Übergängen kein Knick entsteht. Bei Sondernutzungen wie Praxen, Kanzleien oder Mehrfamilienhäusern planen wir direkt mit den höheren Werten und stimmen die Brüstungsanschlüsse so ab, dass keine Stoßstellen unter den Mindestmaßen liegen. Die Befestigung der Pfosten – verschraubt, gestockt oder über Spannschraube – wird auf das Trägermaterial der Wange oder des Podests abgestimmt.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Handlauf, Absturzhöhe, Absturzsicherung, DIN 18065, Kindersicherheit, Geländer.
