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Absturzsicherung — Regelwerk-Referenz

Kategorie: Regelwerk-Referenz

Geländer, Glas oder Stahlseile — was eine Absturzsicherung an Treppen leisten muss, ab welcher Höhe sie Pflicht wird und welche Mindesthöhen DIN 18065 vorgibt.

Definition

Als Absturzsicherung bezeichnet man die Gesamtheit aller baulichen Vorrichtungen, die Personen vor dem Herunterfallen an offenen Treppenseiten, Podesten, Galerien, Brüstungen oder Treppenaugen schützen. Synonym sprechen wir von Sturzsicherung oder im Baurecht von Umwehrung. Zur Absturzsicherung zählen klassische Holz- und Metallgeländer, gläserne Brüstungen, Seil-bespannte Konstruktionen und Lochblech-Brüstungen. Während die Absturzhöhe das Maß beschreibt, ab dem eine Sicherung pflichtig wird, bezeichnet die Absturzsicherung das konkrete Bauteil — sie ist Teil jeder Treppe mit offenen Wangen, Treppenauge oder Podestkante, unabhängig davon, ob diese in einem Wohnhaus, einem Bürogebäude oder einer Industrieanlage steht.

Einordnung & Relevanz

Die Pflicht zur Absturzsicherung ergibt sich aus der Landesbauordnung und greift in der Regel ab einer Absturzhöhe von einem Meter – d. h. praktisch an jeder Innentreppe in einem Mehrgeschosser, an jedem Podest und an jeder offenen Galerie. Verantwortlich ist der Bauherr im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht; fehlt die Sicherung oder ist sie nicht normgerecht, haftet er bei Unfällen persönlich. Auch beim späteren Umbau, etwa bei einer Treppenmodernisierung im Bestand, muss die Absturzsicherung wieder normgerecht hergestellt werden. Ein Bestandsschutz auf veraltete Geländerhöhen ist baurechtlich nur eingeschränkt belastbar und sollte vor jeder Sanierung mit dem örtlichen Bauamt geklärt werden.

Normen & Vorgaben

Die zentrale Norm ist DIN 18065 für Treppen in Wohngebäuden. Sie schreibt eine Mindesthöhe von neunzig Zentimetern bei Absturzhöhen bis zwölf Metern vor, gemessen ab Vorderkante Trittstufe oder Podest-Oberkante. Über zwölf Meter Absturzhöhe steigt die Mindesthöhe auf einhundertzehn Zentimeter. Die lichten Abstände zwischen Geländerstäben, Seilen oder Brüstungselementen dürfen zwölf Zentimeter nicht überschreiten – die sogenannte Kinderschutz-Regel verhindert, dass Köpfe oder Gliedmaßen kleiner Kinder hindurchpassen. Für öffentlich zugängliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten sowie Verwaltungs- und Gewerbebauten gelten verschärfte Vorgaben. Geregelt sind diese in den jeweiligen Landesbauordnungen, der Versammlungsstättenverordnung sowie in DIN 18040 für barrierefreies Bauen.

HTS-Praxis

Bei HTS realisieren wir Absturzsicherungen in verschiedenen Material-Kombinationen, abgestimmt auf Architektur und Budget. Klassische Holzgeländer mit senkrechten Stäben in Eiche, Buche oder Esche wirken traditionell und warm; Edelstahl-Pfosten mit Verbundsicherheitsglas-Füllung sind modern, transparent und lichtdurchlässig; horizontal gespannte Stahlseile zwischen Edelstahl-Pfosten erzeugen einen minimalistischen Loft-Charakter; Stahl-Brüstungen mit perforiertem Lochblech bringen industrielle Optik in den Treppenraum. Bei jeder Variante planen wir die Verankerung in tragende Bauteile – Wange, Wand, Decke oder Bodenplatte – über entsprechend dimensionierte Schraub- oder Dübelsysteme. Übergänge zwischen Pfosten und Handlauf werden so gefräst und verleimt, dass sich Hand und Material nahtlos verbinden, ohne scharfe Kanten oder offene Schraubenköpfe.

Pflege & Hinweise

Holzgeländer brauchen alle paar Jahre eine Auffrischung der Oberfläche durch Öl oder Lack; Verschraubungen sollten nach der ersten Heizperiode kontrolliert und bei Bedarf nachgezogen werden. Gläserne Füllungen sind pflegeleicht, müssen aber bei Beschädigung sofort getauscht werden – ein gerissenes Verbundsicherheitsglas verliert seine Sicherheitsfunktion und muss vor weiterer Nutzung der Treppe ersetzt sein.

Verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe: Geländer, Handlauf, Absturzhöhe, Treppenauge, Kindersicherheit.

Weiterlesen

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