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Geschosstreppe — Grundriss-Variante

Kategorie: Grundriss-Variante

Nicht jede Treppe ist eine Geschosstreppe — der Begriff hat eine klare baurechtliche Bedeutung, die Maße, Konstruktion und Anforderungen prägt.

Definition

Die Geschosstreppe verbindet zwei benachbarte Vollgeschosse eines Gebäudes und übernimmt damit die Hauptlast des vertikalen Personenverkehrs. Sie ist die baurechtlich relevanteste Treppenform im Wohnbau: Als notwendige Treppe — also als einzige reguläre Verbindung zwischen zwei Hauptebenen — unterliegt sie den strengsten Anforderungen der DIN 18065. Der Begriff grenzt sich bewusst von untergeordneten Treppen ab, die lediglich zu Keller, Speicher oder Zwischenmezzaninen führen. Diese Nebenverbindungen dürfen nach DIN 18065 steiler gebaut werden, weil sie nicht als einziger Fluchtweg dienen.

Normen & Vorgaben

Geschosstreppen überbrücken in deutschen Wohngebäuden üblicherweise Höhen zwischen 2,50 m und 3,80 m, je nach Gebäudealter und Ausbaustandard. Diese Spanne bestimmt direkt die Stufenanzahl: Bei einer mittleren Steigung von 18 cm ergeben sich zwischen 14 und 21 Stufen. Liegt die Geschosshöhe über 3,00 m und entstehen mehr als 18 Stufen, schreibt DIN 18065 ein Zwischenpodest vor. Die Treppenform selbst ist bei Geschosstreppen nicht vorgegeben — sie kann einläufig gerade, viertelgewendelt, halbgewendelt oder als Podesttreppe ausgeführt werden. Grundriss und verfügbare Deckenfläche entscheiden über die Formwahl; die Geschosshöhe ist immer das erste Fixmaß, weil sie den Aufriss und damit den gesamten Flächenbedarf festlegt.

DIN 18065 definiert für notwendige Treppen im Wohngebäude verbindliche Mindestmaße. Auftritt mindestens 26 cm auf der Lauflinie, Steigung maximal 19 cm, lichte Laufbreite mindestens 80 cm im Einfamilienhaus und mindestens 100 cm in Mehrfamilienhäusern. Diese Werte sichern, dass die Geschosstreppe auch unter erschwerten Bedingungen — mit sperrigem Gepäck, beim Möbeltransport, im Pflegefall — sicher passierbar bleibt. Für Gebäude mit Anforderungen an Barrierefreiheit gelten ergänzend die Vorgaben aus DIN 18040, die unter anderem Mindestlaufbreiten, Podestgrößen und Handlaufausführungen an Geschosstreppen detaillierter regelt als DIN 18065 allein.

HTS-Praxis

Bei HTS ist die Geschosstreppe das mit Abstand häufigste Projekt. Nahezu alle Anfragen aus dem Neubau und aus dem Bestand betreffen eine notwendige Treppe zwischen Erd- und Obergeschoss. Wir fertigen sie als Wangentreppe — aufgesattelt oder eingestemmt — in Eiche, Buche, Esche oder Nussbaum, gelegentlich als Faltwerktreppe auf Mittelholm für offene Wohnbereiche. Der Planungsprozess beginnt immer mit der Geschosshöhe als erstem Festmaß, weil sie die Stufenanzahl vorgibt und den Flächenbedarf der gesamten Anlage bestimmt. Liegt die Geschosshöhe an der Grenze zum Podestpflicht-Bereich, klären wir frühzeitig mit dem Bauherrn, ob eine Lösung mit oder ohne Zwischenpodest bevorzugt wird — diese Entscheidung beeinflusst Grundrissplanung und Rohbauausschnitt erheblich. Änderungen an der Raumhöhe im laufenden Rohbau können eine bereits berechnete Geschosstreppe vollständig neu rechnen lassen — deshalb nehmen wir das Aufmaß erst nach fertigem Estrich ab.

Verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe: Geschosshöhe, Einläufige gerade Treppe, Podesttreppe, Wangentreppe (Oberbegriff), DIN 18065, Dreiläufige Treppe.

Weiterlesen

  • Massivholztreppen nach Maß →

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  • Treppenstufen-Austausch und Sanierung →

    Beton-Verkleidung, Metall-Sanierung und Einzelstufen-Austausch.

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