Laufbreite
Lichte Breite des Treppenlaufs.
Die Laufbreite ist die lichte Weite zwischen zwei Handläufen oder zwischen Handlauf und Wand. Sie bestimmt, wie viel Platz zum Gehen zur Verfügung steht. Für notwendige Treppen in Wohngebäuden fordert die DIN 18065 eine Mindestlaufbreite von 80 cm, für nicht notwendige Treppen 50 cm. In Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden gelten größere Mindestbreiten.
