Nebentreppe (nicht notwendige Treppe)
Treppe ohne baurechtliche Rettungswegfunktion.
Als Nebentreppe bezeichnet man Treppen, die nicht als notwendige Treppe im Sinne der Bauordnung gelten. Sie dienen zusätzlichen Wegen, etwa zu Dachgeschossen oder Galerien, und unterliegen weniger strengen Anforderungen an Maße und Breite. Die DIN 18065 erlaubt für nicht notwendige Treppen in Einfamilienhäusern Steigungen bis 210 mm und eine Laufbreite ab 50 cm.
