Nebentreppe (nicht notwendige Treppe) — Grundriss-Variante
Kategorie: Grundriss-Variante
Wann reicht eine Nebentreppe – und wo liegt baurechtlich der Unterschied zur notwendigen Treppe? Maße, Spielräume und Praxis im Überblick.
Definition
Eine Nebentreppe ist eine Treppe, die im Sinne der Landesbauordnungen nicht als notwendige Treppe gilt und damit keinen baurechtlich vorgeschriebenen Rettungsweg bildet. Synonym wird sie auch als nicht notwendige Treppe bezeichnet. Sie erschließt zusätzliche Ebenen, etwa ausgebaute Dachgeschosse, Spitzböden, Galerien oder Hobbyräume, und ergänzt eine bereits vorhandene Haupttreppe. Weil ihr keine Flucht- oder Rettungsfunktion zugewiesen ist, gelten für Geometrie, Breite und Brandschutz spürbar weniger strenge Vorgaben als bei einer regulären Geschosstreppe.
Einordnung & Relevanz
In der Praxis tauchen Nebentreppen vor allem im Wohnungsbau auf, wo der Hauptzugang über eine reguläre Geschosstreppe erfolgt und die zweite Verbindung kompakter, steiler oder platzsparender ausgeführt werden darf. Typische Anwendungen sind der Aufstieg auf eine Galerie über dem Wohnzimmer, der Zugang zu einem Spitzboden mit gelegentlicher Nutzung, eine zusätzliche Verbindung zwischen Keller und Erdgeschoss neben der eigentlichen Haupttreppe oder eine direkte Anbindung des Hobbyraums an die Wohnebene. Abzugrenzen ist die Nebentreppe von der vollwertigen Geschosstreppe, die alle Hauptanforderungen erfüllen muss, sowie von Sonderformen wie der Sambatreppe oder der Raumspartreppe, die häufig in genau dieser Rolle eingesetzt werden. Auch von der Fluchttreppe unterscheidet sie sich klar, denn Fluchttreppen sind ausdrücklich Bestandteil des baulichen Rettungswegkonzepts und folgen einem ganz anderen Anforderungsprofil.
Normen & Vorgaben
Die zentrale Norm für Treppen im Wohnungsbau ist die DIN 18065. Sie unterscheidet zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen und lässt für letztere innerhalb von Wohnungen größere Steigungen sowie schmalere Laufbreiten zu. Für nicht notwendige Treppen in Einfamilienhäusern werden Steigungen bis 210 mm und Laufbreiten ab etwa 50 cm akzeptiert, während notwendige Treppen deutlich komfortablere Maße einhalten müssen. Die genauen Anforderungen ergeben sich zusätzlich aus der jeweiligen Landesbauordnung und dem Brandschutzkonzept des Gebäudes; bei Gebäuden mit besonderen Schutzzielen oder höheren Gebäudeklassen kann der Spielraum eingeschränkt sein. Maßgeblich bleibt im Zweifel die Einstufung durch den planenden Architekten.
HTS-Praxis
In der HTS-Praxis nutzen wir den größeren Maßspielraum der Nebentreppe gezielt, um auch in beengten Grundrissen eine bequem begehbare Lösung zu finden. Wir prüfen beim Aufmaß vor Ort die vorhandene Deckenöffnung, die nutzbare Lauflänge und die Kopfhöhe und schlagen dann eine geeignete Bauform vor, häufig als gewendelte oder als raumsparende Treppe. Materialseitig fertigen wir Nebentreppen in denselben Hölzern wie unsere Haupttreppen – etwa Eiche, Buche, Esche oder Ahorn – und kombinieren sie auf Wunsch mit Stahl- oder Glaselementen. Geländer, Handlauf und Oberflächenaufbau orientieren wir am übrigen Wohnumfeld, sodass die Nebentreppe gestalterisch nicht abfällt, auch wenn sie funktional nachgeordnet ist. Vor der Festlegung der Maße klären wir mit Bauherrschaft und Planung, ob die Treppe wirklich als nicht notwendig eingestuft werden darf, und dokumentieren die getroffene Annahme in den Werkstattzeichnungen.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Notwendige Treppe, Fluchttreppe, DIN 18065, Raumspartreppe, Geschosstreppe, Sambatreppe.
