Treppenhaus — Fachsprache im Detail
Kategorie: Fachsprache im Detail
Mehr als ein Schacht für die Treppe — das Treppenhaus verbindet Geschosse, sichert Fluchtwege und prägt den ersten Eindruck eines Hauses.
Definition
Das Treppenhaus ist der räumlich abgegrenzte Bereich eines Gebäudes, der eine oder mehrere Treppen aufnimmt und die Verbindung zwischen den Geschossen organisiert. Es schließt neben den eigentlichen Treppenläufen auch Podeste, Geländer und Treppenaugen ein; in mehrgeschossigen Gebäuden kommen oft Aufzugsschächte, Leitungsführungen und Fluchttüren hinzu. Im Einfamilienhaus kann das Treppenhaus als offener, in den Wohnraum integrierter Bereich gestaltet sein. In Mehrfamilienhäusern und öffentlich zugänglichen Gebäuden ist es dagegen ein eigenständiger, durch Wände und Türen abgeschlossener Raumbereich — von den Wohnungen der einzelnen Geschosse getrennt und direkt mit dem Ausgang ins Freie verbunden.
Einordnung & Relevanz
Das Treppenhaus erfüllt im Gebäude zwei grundlegend verschiedene Aufgaben gleichzeitig. Im Alltag ist es der meistgenutzte Weg zwischen den Stockwerken und die erste Zone, die Besucher beim Betreten des Hauses wahrnehmen. Die Materialwahl, die Lichtführung und das Geländerdesign im Treppenhaus prägen den Gesamteindruck eines Hauses stärker als viele Wohnräume. Im Brandfall ist dasselbe Treppenhaus der gesetzlich vorgeschriebene Fluchtweg — ein Funktionswechsel, der massive bauliche Konsequenzen hat. Diese Doppelrolle macht das Treppenhaus zu einer der baurechtsintensivsten Zonen im Gebäude. Treppenhaus und Treppenraum werden umgangssprachlich häufig als Synonyme verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Betrachtungsebenen: Das Treppenhaus meint den Raum als architektronische Einheit, der Treppenraum beschreibt das dreidimensionale Volumen, das die Treppenkonstruktion innerhalb des Gebäudes belegt.
Normen & Vorgaben
Für notwendige Treppenhäuser — solche, die als gesetzlich vorgeschriebener Fluchtweg dienen — gelten strenge Anforderungen nach DIN 18065 und den jeweiligen Landesbauordnungen. Wände und Decken eines notwendigen Treppenhauses müssen feuerbeständig nach Feuerwiderstandsklasse F90 ausgeführt sein. Türen zwischen Treppenhaus und Nutzungseinheiten müssen rauchdicht und selbstschließend sein. Die nutzbare Laufbreite der Treppe muss mindestens 100 Zentimeter betragen. Dazu kommen Vorgaben zur Belüftung — entweder durch ein direkt ins Freie öffnendes Fenster oder durch eine technische Druckbelüftungsanlage. In höheren Gebäudeklassen ab Fußbodenhöhe von etwa sieben Metern verschärfen sich diese Anforderungen: dann sind Sicherheitstreppenhäuser mit Vorraum, Druckbelüftung und rauchdichten Schleusen vorgeschrieben. Die genauen Grenzen hängen von der Gebäudeklasse nach Musterbauordnung und der jeweiligen Landesbauordnung ab.
Bei HTS beginnt jede Treppenplanung mit dem Blick auf das Treppenhaus als Ganzes. Beim Aufmaß erfassen wir nicht nur die Treppenöffnung, sondern das vollständige Raumvolumen: Raumhöhen in allen relevanten Schnitten, Kopfhöhe an kritischen Punkten entlang der Lauflinie, Wandabstände, Sturzhöhe am Austritt und die Größe der Deckenöffnung. Erst aus diesen Werten leiten wir ab, welche Treppenform im vorhandenen Treppenhaus baubar ist und welches Steigungsverhältnis alle Normanforderungen erfüllt. Parallel zur Maßplanung beraten wir zur Holzart, Oberflächenbehandlung und Geländergestaltung — damit die fertige Treppe den Eingangsbereich aufwertet und nicht nur die DIN-Maße erfüllt.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: Treppenraum, Feuerwiderstandsklasse (Treppe), Geschosshöhe, Kopfhöhe, Notwendige Treppe, Aufmaß.
