Treppenraum
Baurechtlicher Begriff für den Raum, in dem die Treppe liegt.
Der Treppenraum ist der baurechtliche Fachbegriff für den Gebäudeteil, der für den Einbau einer Treppe vorgesehen ist. Er umfasst den vertikalen Schacht, in dem der Treppenlauf und eventuelle Podeste untergebracht sind. In den Bauordnungen werden an Treppenräume besondere Anforderungen hinsichtlich Brandschutz und Belüftung gestellt.
