Treppen für Gebäude im Allgemeinen — Fachsprache im Detail
Kategorie: Fachsprache im Detail
Strengere Mindestmaße als im Eigenheim: Warum öffentliche Treppen breiter, flacher und tiefer ausfallen müssen als Wohnungstreppen.
Definition
Treppen für Gebäude im Allgemeinen sind in der DIN 18065 als eigene Kategorie definiert. Gemeint sind alle baurechtlich notwendigen Treppen außerhalb des Ein- und Zweifamilienhausbereichs — also Treppen in Verwaltungs-, Büro-, Schul-, Verkaufs-, Versammlungs- oder Gewerbebauten. Synonym wird gelegentlich von „öffentlichen Gebäudetreppen" gesprochen, auch wenn der Bau nicht im engeren Sinn öffentlich zugänglich sein muss. Entscheidend ist allein, dass die Treppe nicht zu einer Wohnung führt.
Normen & Vorgaben
Der Hintergrund der eigenen Kategorie ist die deutlich höhere Personenfrequenz und die Anforderung, dass solche Treppen im Brand- oder Räumungsfall als Flucht- und Rettungsweg dienen. Was im Einfamilienhaus pro Tag von vier oder fünf Personen genutzt wird, trägt im Schul- oder Verwaltungsbau täglich hunderte Begehungen, oft im Gegenverkehr und mit Gepäck. Daraus folgen großzügigere Grundmaße und striktere Grenzen für Steigung und Auftritt. Abgegrenzt wird die Kategorie von den Wohnungstreppen im Ein- und Zweifamilienhaus sowie von zusätzlichen, bauaufsichtlich nicht notwendigen Treppen, für die jeweils eigene, kleinere Mindestmaße gelten. Auch barrierefreie Anforderungen aus DIN 18040 können zusätzlich greifen, wenn die Nutzung dies verlangt.
Definition
DIN 18065 schreibt für bauaufsichtlich notwendige Treppen in dieser Gebäudegruppe drei Eckwerte fest: Die nutzbare Treppenlaufbreite muss mindestens 100 cm betragen, die Steigung darf 190 mm nicht überschreiten und der Auftritt muss mindestens 260 mm tief sein. Nach unten ist die Steigung mit 140 mm begrenzt, nach oben darf der Auftritt bis 370 mm reichen. Die lichte Durchgangshöhe liegt bei 200 cm, lotrecht von der Stufenvorderkante gemessen. Sobald ein Treppenlauf 18 Steigungen überschreitet, muss ein Zwischenpodest eingeplant werden, das den Aufstieg unterbricht und eine Erholungsfläche bietet. Bei gewendelten Läufen darf der Auftritt am inneren Rand — dort wo die Stufe am schmalsten zuläuft — 100 mm nicht unterschreiten. Im oberen Bereich des Lichtraumprofils ist eine 45°-Schräge zulässig. Diese Werte gelten unabhängig von der Tragkonstruktion — ob Holz, Beton oder Stahl — und bilden die harte Untergrenze für jede Genehmigungsplanung.
Pflege & Hinweise
Im HTS-Alltag treffen wir diese Anforderung vor allem bei Treppen für kleinere Gewerbebauten, Praxen, Kanzleien, Tagungs- und Schulungsräume oder bei Sanierungen historischer Bestandstreppen, deren Maße nachgeschärft werden müssen. Wir planen die Geometrie früh mit Architekt und Tragwerksplaner ab, damit Steigungshöhe, Auftritt und Lauflänge zur Geschosshöhe und zur Deckenöffnung passen, ohne die DIN-Grenzen zu reißen. In Holz fertigen wir die Trittstufen typisch mit 40 bis 60 mm Stärke aus Eiche oder Buche, je nach Tragsystem als eingestemmte Wangentreppe, aufgesattelte Variante oder als Bolzentreppe. Rutschhemmende Oberflächen, ein Geländer mit mindestens 100 cm Höhe und ein durchlaufender, beidseitig montierter Handlauf gehören zur Standardausführung. Bei stärker frequentierten Bauten setzen wir auf zusätzlichen Trittschallschutz, auf robuste Kantenprofile und auf Stufenkanten, die im Notfall auch im Halbdunkel sicher erkannt werden. Eine saubere CAD-Vorplanung mit anschließender Werkstattfertigung sorgt dafür, dass die Treppe beim Aufstellen passgenau ins Treppenauge sitzt.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: DIN 18065, Treppen für Wohngebäude, Notwendige Treppe, Nutzbare Treppenlaufbreite, Zwischenpodest, Fluchttreppe.
