Treppen für Wohngebäude — Fachsprache im Detail
Kategorie: Fachsprache im Detail
Welche Mindestmaße gelten in Ein- und Zweifamilienhäusern? Warum darf die Laufbreite hier kleiner ausfallen als im Mehrfamilienhaus.
Definition
Treppen für Wohngebäude sind im Sinne der DIN 18065 alle baurechtlich notwendigen Treppen in Häusern mit höchstens zwei Wohneinheiten sowie alle Treppen, die innerhalb einer einzelnen Wohnung liegen. Gegenüber Treppen für Gebäude im Allgemeinen gelten reduzierte Grenzmaße, weil der Personenkreis kleiner und die Nutzung privat ist. Synonym hört man auch „Wohnhaustreppe" oder „Hausinnentreppe" — gemeint ist immer dieselbe normseitige Kategorie für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser bis zu zwei Wohneinheiten.
Einordnung & Relevanz
Die Einordnung entscheidet über Platzbedarf und Komfort. Während im allgemeinen Geschossbau eine nutzbare Laufbreite von 100 cm gefordert wird, genügen im Ein- oder Zweifamilienhaus 80 cm. Auch die Stufengeometrie darf steiler ausfallen: Steigungen bis 200 mm sind zulässig, der Auftritt darf bis auf 230 mm reduziert werden. Im oberen Bereich des Lichtraumprofils ist eine 45°-Schräge erlaubt, was im Dachausbau und bei knappen Deckenöffnungen viel Spielraum schafft. Diese gelockerten Maße ersetzen nicht die Sicherheit — sie erkennen nur an, dass eine Familientreppe anders genutzt wird als ein Treppenhaus mit Publikumsverkehr. Die Abgrenzung zur Nebentreppe oder zur zusätzlichen, bauaufsichtlich nicht notwendigen Treppe ist dabei wichtig, weil dort wieder andere Mindestmaße greifen.
Normen & Vorgaben
DIN 18065 setzt für bauaufsichtlich notwendige Treppen in Wohngebäuden die Steigung auf 140 bis 200 mm und den Auftritt auf 230 bis 370 mm. Liegt der Auftritt unter 260 mm, gleicht die Unterschneidung der Stufenvorderkante die fehlende Trittfläche aus, sodass insgesamt 260 mm Trittflächenbreite erreicht werden. Kellertreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen, dürfen mit 210 mm Steigung und 210 mm Auftritt steiler werden; auch hier ist die Trittfläche durch Unterschneidung auf 240 mm zu ergänzen, sobald der Auftritt unter 240 mm fällt. Wendelstufen müssen an der schmalsten Stelle noch 100 mm Auftritt aufweisen. Spätestens nach der achtzehnten Stufe muss ein Zwischenpodest eingelegt werden, die lichte Durchgangshöhe darf an keiner Stelle der Treppenflucht unter 200 cm sinken, gemessen senkrecht ab Stufenvorderkante.
HTS-Praxis
In der HTS-Werkstatt fließen diese Vorgaben direkt in die Planung ein. Beim Aufmaß teilen wir die Geschosshöhe so auf, dass eine ganze Stufenzahl entsteht und die Steigungshöhe im komfortablen Bereich von 170 bis 180 mm landet — selbst wenn die Norm bis 200 mm zulässt. Über die Schrittmaßregel ergibt sich der passende Auftritt von rund 280 bis 290 mm, was im Alltag deutlich angenehmer läuft als das normseitige Minimum. Wir fertigen die Stufen aus Eiche, Buche oder Esche, je nach Wohnsituation auch als Belagtreppe auf einer bestehenden Betontreppe. Bei engen Grundrissen verziehen wir gewendelte Läufe so, dass die Auftrittsbreite an der Lauflinie regelkonform bleibt und die schmalste Wendelstufe das geforderte Maß einhält. Geländer, Handlauf und Unterschneidung stimmen wir auf das jeweilige Maßkonzept ab, damit das fertige Bauteil ohne Nacharbeit eingebaut werden kann.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe: DIN 18065, Treppen für Gebäude im Allgemeinen, Treppen innerhalb von Wohnungen, Nutzbare Treppenlaufbreite, Notwendige Treppe, Lichtraumprofil.
